Reglement

Dieses Wettkampfreglement gilt als integraler Vertragsbestandteil zwischen dem Veranstalter und den teilnehmenden Läuferinnen und Läufer des Aargau Halbmarathons. Über die Auslegung von Bestimmungen dieses Reglements entscheidet der Veranstalter und ist berechtigt, diese zu ändern.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
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1. WETTKAMPF

1.1 ALTERSGRENZE

Die Veranstaltung wird in den aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt sind alle, welche das vorgeschriebene Lebensalter erreicht haben.

Halbmarathon Single mind. 16-jährig

Halbmarathon Teamrun mind. 16-jährig

6.0K mind. 12-jährig

1.2 KATEGORIEN Halbmarathon

Kategorie Jahrgang:

M18 / W18 2006 – 2008

M20 / W20 2004 – 2005

M30 / W30 1994 – 2003

M40 / W40 1984 – 1993

M45 / W45 1979 – 1983

M50 / W50 1974 – 1978

M55 / W55 1969 – 1973

M60 / W60 1964 – 1968

M65 / W65 1959 – und älter

1.3 ZEITLIMITEN

Es gilt eine Zeitlimite von 3:15 Stunden (Netto-Zeitmessung) im Halbmarathon und Teamrun. Beim 6.0k gilt eine Zeitlimite von 1:00 Stunde. Teilnehmende, die das Ziel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, werden nicht klassiert und laufen in komplett eigener Verantwortung weiter.

1.4 STRECKE

Die Strecke ist nicht nach den Bestimmungen der Association of International Marathons and Road Races (AIMS) vermessen.

1.5 ZEITMESSUNG

Die Zeitmessung erfolgt bei allen Kategorien mittels Transponder, der in der Startnummer integriert ist. Diese muss nach dem Rennen nicht zurückgegeben werden.

1.6 STRECKENSICHERHEIT

Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen zu Fuss, mit Fahrrädern oder dergleichen sind nicht zugelassen. Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Wer die Strecke nicht gemäss Streckenplan absolviert und/oder vor dem offiziellen Start startet, wird disqualifiziert. Über Disqualifikationen entscheidet die technische Leitung des Organisationskomitees endgültig. Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot.

1.7 VERPFLEGUNG

Es werden ca. alle 5 Kilometer Verpflegungsstände eingerichtet. Die Verpflegung darf nicht von Privatpersonen abgegeben werden.

1.8 MEDAILLEN

Alle Läufer, die das Ziel innerhalb der vorgegebenen Zeitlimite (Netto-Zeitmessung) erreichen, erhalten eine Finisher-Medaille nach ihrem Lauf.

2. ANMELDUNG UND VORKASSE

2.1 ANMELDUNG

Die Anmeldung kann nur online erfolgen. Anmeldungen per Telefon oder E-Mail werden nicht angenommen.

2.2 DISQUALIFIZIERUNG

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, in irgendeiner Form gegen das Reglement verstossen oder der Verdacht besteht, dass nicht zugelassene Substanzen (Doping) eingenommen worden sind. Wer mit einer falschen oder fremden Startnummer den Lauf absolviert, kann ohne Begründung disqualifiziert werden. 

2.3 TEILNAHMEANNULLATION

Die Anmeldung kann nicht storniert werden. Eine Teilnahmeannullation des einbezahlten Startgeldes kann auf Wunsch bei der Anmeldung abgeschlossen werden. Nur dann kann bei Krankheit oder Unfall der Versicherte (gegen Vorweisung eines gültigen ärztlichen Zeugnisses) das einbezahlte Startgeld über die Firma ZH Marathon GmbH gutgeschrieben erhalten. Das Arztzeugnis muss in diesem Fall bis 2 Wochen nach der Veranstaltung bei info@aargau-halbmarathon.ch eingereicht werden.

Weitere Infos zu den Teilnahmeannullationsbedingungen finden sie hier.

2.4 KRANKHEIT

Bei einem Startverzicht infolge Krankheit – mit oder ohne Arztzeugnis – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Fälschlicherweise doppelt getätigte Online-Anmeldungen werden nicht zurückerstattet, berechtigen aber zu einem Freistart im Nachfolgejahr.

2.5 UMSCHREIBEN VOM STARTPLATZ

Der Startplatz kann nicht umgeschrieben oder auf eine andere Person übertragen werden.

Umschreibungen auf eine andere Kategorie sind nur bis zum Startnummerndruck möglich (Ende Februar 2024, genaues Datum wird noch kommuniziert) und falls noch Startplätze in der entsprechenden Kategorie verfügbar sind, danach muss ein neuer Startplatz/Startnummer erworben werden. Bei einer Umschreibung in eine günstigere Kategorie besteht kein Recht auf Rückerstattungen. Bei einer Ummeldung in eine andere Kategorie wird automatisch auch die Leistung des Starterpaketes angepasst. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch im Falle einer Leistungsreduktion.

Kostenlose Startplätze aus Wettbewerben oder Promotionen können nicht auf ein Folgejahr übertragen werden und sind nur für die entsprechende Austragung gültig.

2.6 HÖHERE GEWALT

Kann der Lauf wegen höherer Gewalt, unvorhersehbaren Risiken oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

2.7 Doppelanmeldung

Bei Doppelanmeldungen wird eine Rückerstattung von 90% der Teilnahmegebühr gewährt; 10% verfällt als Administrationsaufwand. Keine Rückerstattung erfolgt für Zusatzkäufe und optionale Produkte.

3. HAFTUNG

3.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung und Gefahr am Aargau Halbmarathon teil. Der Organisator und seine Partner übernehmen bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen.

3.2 VERSICHERUNG

Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

3.3 HAFTUNG GEGENÜBER ZUSCHAUERN UND DRITTEN

Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

3.4 HAFTUNG WERTSACHEN

Der Organisator übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

3.5 SCHUTZMASSNAHMEN

Die Teilnehmenden sichern dem Veranstalter zu, sich an die vom Veranstalter und den Behörden vorgeschriebenen Schutzmassnahmen zu halten und diese zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. 

3.6 ANSTECKUNG

Der Veranstalter schliesst jegliche Verantwortung für eine mögliche aus der Rennteilnahme resultierende Ansteckung oder Viruserkrankung aus.

4. DOPINGBEKÄMPFUNG

Für diesen Wettkampf gilt das aktuelle Dopingstatuten der Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Teilnehmenden unterstellen sich den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusiven Zuständigkeiten der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (Dopingliste).

5. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht Informationen darüber, welche Personendaten erhoben, verwaltet und verarbeitet werden.

5.1 WELCHE DATEN BEARBEITEN WIR?

Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung musst du die mit * versehenen Felder des Anmeldeformulars zwingend ausfüllen. Du hast die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall gewährleistest du, dass du die Daten dieser Person an uns weitergeben darfst. Auch die Erfassung deiner Handy-Nummer und/oder deiner E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event erfolgt via Anmeldung. Für die Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse der Teilnehmenden zwingend, da diese für die Anmeldebestätigung und eventuelle Rückfragen benötigt wird.

5.2 VERWALTUNG DEINER PERSÖNLICHEN DATEN

Zur Durchführung der Laufveranstaltung sowie der elektronischen Speicherung und Verwaltung deiner Daten arbeiten wir mit externen spezialisierten Unternehmen zusammen. 

5.3 EINVERSTÄNDNIS ZUR DATENBEARBEITUNG

Mit der Anmeldung willigst du in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.

Du bist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung und Sponsoren genutzt werden dürfen und versicherst, die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die Daten werden maschinell gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald der Zweck, zu dem sie erhoben wurden, erfüllt ist.

Ohne schriftliche Mitteilung an uns (an die unten angegebene E-Mail- oder Postadresse) bis eine Woche vor dem Event dürfen deine personenbezogenen Daten wie Name und Vorname, Privatadresse (Strasse, Nr. PLZ und Ort) Geburtsdatum, Telefonnummer, – und deine E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecken sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Laufevent weitergegeben werden.

5.4 FOTODIENSTLEISTER SPORTOGRAF / SPEZIELLER DATENSCHUTZHINWEIS

Für den Wettkampf wird die Sportograf Digital Solutions GmbH (www.sportograf.com) als Medienpartner und exklusiver Fotodienstleister eingesetzt.

Sportograf erhebt ggf. Video- oder Bildmaterial, auf dem du persönlich zu erkennen bist. Mit deiner Anmeldung erklärst du hierfür deine Zustimmung. 

Sportograf nutzt die bei den Sportveranstaltungen erhobenen Daten um ihre Verpflichtung als Fotodienstleister aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit dem Veranstalter zu erfüllen sowie im eigenen wirtschaftlichen Interesse, um Fotos oder Videos der Veranstaltung an interessierte Teilnehmende über ihre Website www.sportograf.com zu vermarkten. 

Die Daten werden nicht an Unterbeauftragte weitergeben. Zur Erfassung des entsprechenden Fotos/Filmmaterials werden ausschließlich Fotografen eingesetzt, die von Sportograf entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung instruiert und verpflichtet worden sind. Neben manueller Bildsuche mit Hilfe von Ort und Uhrzeit, wird auch eine Suche mit Hilfe der Startnummer oder eines Bildes (Selfie) ermöglicht. Bei der Letzteren werden mit Hilfe eines Algorithmus die anonymen und nicht personenbezogenen Merkmale von Teilnehmenden ermittelt.

Rechtsgrundlage sind unsere vorgenannten berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union („DSGVO“). Gegen die Verarbeitung kann Widerspruch eingelegt werden. 

Näheres zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zum Widerspruchsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.sportograf.com/de/privacy 

5.4 WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKT

Für zusätzliche Informationen zum Datenschutz verweisen wir dich auf unsere ausführliche Datenschutz-Policy. Wenn du Fragen hast, dann kontaktiere uns bitte unter ZH Marathon GmbH, Vulkanstrasse 110c, 8048 Zürich oder info@aargau-halbmarathon.ch.

6. ORGANISATION

6.1 Veranstalter des 2024 Aargau Halbmarathons ist die ZH Marathon GmbH

6.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.

Stand Mai 2023

Gültig für Anmeldungen ab dem 1. Mai 2023

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