Reglement

Teilnahmeannullationsbedingungen
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Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
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Informationen zu diesem Dokument

Dieses Wettkampfreglement gilt als integraler Vertragsbestandteil zwischen dem Veranstalter und den teilnehmenden Läuferinnen und Läufer des Aargau Halbmarathons. Über die Auslegung von Bestimmungen dieses Reglements entscheidet der Veranstalter und ist berechtigt, diese zu ändern.

1. Wettkampf

Die Veranstaltung wird in den aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt sind alle, welche das vorgeschriebene Lebensalter erreicht haben.

Halbmarathon Single mind. 16-jährig

Halbmarathon Teamrun mind. 16-jährig

6.0K mind. 12-jährig

1.2 Kategorien Halbmarathon

Kategorie

Jahrgang

M U20 / W U20

2007 – 2009

M20 / W20

2005 – 2006

M30 / W30

1995 – 2004

M40 / W40

1985 – 1994

M45 / W45

1980 – 1984

M50 / W50

1975 – 1979

M55 / W55

1970 – 1974

M60 / W60

1965 – 1969

M65 / W65

1960 – und älter

1.3 Zeitlimiten

Es gilt eine Zeitlimite von 3:15 Stunden (Netto-Zeitmessung) im Halbmarathon und Teamrun. Beim 6.0k gilt eine Zeitlimite von 1:00 Stunde. Teilnehmende, die das Ziel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, werden nicht klassiert und laufen nach Verstreichen der Zeitlimite in komplett eigener Verantwortung weiter.

1.4 Strecke

Die Strecke ist nicht nach den Bestimmungen der Association of International Marathons and Road Races (AIMS) vermessen.

1.5 Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt bei allen Kategorien mittels Transponder, der in der Startnummer integriert ist. Diese muss nach dem Rennen nicht zurückgegeben werden.

1.6 Streckensicherheit

Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen zu Fuss, mit Fahrrädern oder dergleichen sind nicht zugelassen. Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet und führen zur Disqualifikation. Das Laufen mit einer falschen oder fremden Startnummer führt zur Disqualifikation. Wer die Strecke nicht gemäss Streckenplan absolviert und/oder vor dem offiziellen Start startet, wird disqualifiziert. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung des Organisationskomitees endgültig. Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot.

1.7 Verpflegung

Es werden ca. alle 5 Kilometer Verpflegungsstände eingerichtet. Die Verpflegung darf nicht von Privatpersonen abgegeben werden.

1.8 Medaillen

Alle Läufer, die das Ziel innerhalb der vorgegebenen Zeitlimite (Netto-Zeitmessung) erreichen, erhalten eine Finisher-Medaille nach ihrem Lauf.

2. Anmeldung und Vorkasse

2.1 ANMELDUNG

Die Anmeldung kann nur online erfolgen. Anmeldungen per Telefon oder E-Mail werden nicht angenommen.

2.2 DISQUALIFIKATION

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, in irgendeiner Form gegen das Reglement verstossen oder Verdachtsmomente bestehen, wonach  nicht zugelassene Substanzen (Doping) eingenommen worden sind. Wer mit einer falschen oder fremden Startnummer den Lauf absolviert, kann ohne Begründung disqualifiziert werden. 

2.3 TEILNAHMEANNULLATION

Die Anmeldung kann nicht storniert werden. Eine Teilnahmeannullation des einbezahlten Startgeldes kann auf Wunsch bei der Anmeldung abgeschlossen werden. Nur dann kann bei Krankheit oder Unfall der Versicherte (gegen Vorweisung eines gültigen ärztlichen Zeugnisses) das einbezahlte Startgeld über die Firma ZH Marathon GmbH gutgeschrieben erhalten. Das Arztzeugnis muss in diesem Fall bis 2 Wochen nach der Veranstaltung bei info@aargau-halbmarathon.ch eingereicht werden.

Weitere Infos zu den Teilnahmeannullationsbedingungen findest du hier.

2.4 KRANKHEIT

Bei einem Startverzicht infolge Krankheit – mit oder ohne Arztzeugnis – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

2.5 UMSCHREIBEN DES STARTPLATZES

Der Startplatz kann nicht umgeschrieben oder auf eine andere Person übertragen werden.

Umschreibungen auf eine andere Kategorie sind nur bis zum Startnummerndruck möglich (Ende Februar 2025, genaues Datum wird noch kommuniziert), falls noch Startplätze in der entsprechenden Kategorie verfügbar sind. Bei einer Umschreibung in eine günstigere Kategorie besteht kein Recht auf Rückerstattungen. Bei einer Ummeldung in eine andere Kategorie wird automatisch auch die Leistung des Starterpaketes angepasst. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch im Falle einer Leistungsreduktion.

Kostenlose Startplätze aus Wettbewerben oder Promotionen können nicht auf ein Folgejahr übertragen werden und sind nur für die entsprechende Austragung gültig.

2.6 HÖHERE GEWALT

Kann der Lauf wegen höherer Gewalt, unvorhersehbaren Risiken oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

2.7 DOPPELANMELDUNG

Bei Doppelanmeldungen wird eine Rückerstattung von 90% der Teilnahmegebühr gewährt; 10% verfällt als Administrationsaufwand. Keine Rückerstattung erfolgt für Zusatzkäufe und optionale Produkte.

3. Haftung

3.1 Haftungsausschluss

Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung und Gefahr am Aargau Halbmarathon und dem 6.0km-Lauf teil. Der Veranstalter und seine Partner übernehmen für Unfälle, Ansteckungen, Evakuationen, Spitalaufenthalt und –transport oder Erkrankungen keine Haftung. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand körperlich gesund an den Start zu gehen.

3.2 Versicherung

Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

3.3 Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten

Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

3.4 Haftung Wertsachen

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung unentgeltlich verwahrter Gegenstände.

3.5 Schutzmassnahmen

Die Teilnehmenden sichern dem Veranstalter zu, sich an die vom Veranstalter und den Behörden vorgeschriebenen Schutzmassnahmen zu halten, diese zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Bedingungen aufgrund behördlicher Schutzmassnahmen oder Auflagen abzuändern. 

3.6 Ansteckung

Der Veranstalter schliesst jegliche Verantwortung für eine mögliche aus der Rennteilnahme resultierende Ansteckung oder Viruserkrankung aus.

4. Dopingbekämpfung

Für diesen Wettkampf gilt das aktuelle Dopingstatuten der Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Teilnehmenden unterstellen sich den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusiven Zuständigkeiten der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (Dopingliste).

5. Datenschutzerklärung

Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht Informationen darüber, welche Personendaten erhoben, verwaltet und verarbeitet werden.

5.1 Welche Daten bearbeiten wir?

Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung musst du die mit * versehenen Felder des Anmeldeformulars zwingend ausfüllen. Du hast die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall gewährleistest du, dass du die Daten dieser Person an uns weitergeben darfst. Auch die Erfassung deiner Handy-Nummer und/oder deiner E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event erfolgen via Anmeldung. Für die Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse der Teilnehmenden zwingend, da diese für die Anmeldebestätigung und eventuelle Rückfragen benötigt wird.

5.2 Verwaltung deiner persönlichen Daten

Zur Durchführung der Laufveranstaltung sowie der elektronischen Speicherung und Verwaltung deiner Daten arbeiten wir mit externen spezialisierten Unternehmen zusammen. 

5.3 Einverständnis zur Datenbearbeitung

Mit der Anmeldung willigst du in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.

Du bist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung und Sponsoren genutzt werden dürfen und versicherst, die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die Daten werden maschinell gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald der Zweck, zu dem sie erhoben wurden, erfüllt ist.

Ohne schriftliche Mitteilung an uns (an die unten angegebene E-Mail- oder Postadresse) bis eine Woche vor dem Event dürfen deine personenbezogenen Daten wie Name und Vorname, Privatadresse (Strasse, Nr. PLZ und Ort) Geburtsdatum, Telefonnummer, – und deine E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecken sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Laufevent weitergegeben werden.

5.4 Fotodienstleister Sportograf / spezieller Datenschutzhinweis

Für den Wettkampf wird die Sportograf Digital Solutions GmbH (www.sportograf.com) als Medienpartner und exklusiver Fotodienstleister eingesetzt.

Sportograf erhebt ggf. Video- oder Bildmaterial, auf dem du persönlich zu erkennen bist. Mit deiner Anmeldung erklärst du hierfür deine Zustimmung. 

Sportograf nutzt die bei den Sportveranstaltungen erhobenen Daten um ihre Verpflichtung als Fotodienstleister aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit dem Veranstalter zu erfüllen sowie im eigenen wirtschaftlichen Interesse, um Fotos oder Videos der Veranstaltung an interessierte Teilnehmende über ihre Website www.sportograf.com zu vermarkten. 

Die Daten werden nicht an Unterbeauftragte weitergeben. Zur Erfassung des entsprechenden Fotos/Filmmaterials werden ausschließlich Fotografen eingesetzt, die von Sportograf entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung instruiert und verpflichtet worden sind. Neben manueller Bildsuche mit Hilfe von Ort und Uhrzeit, wird auch eine Suche mit Hilfe der Startnummer oder eines Bildes (Selfie) ermöglicht. Bei der Letzteren werden mit Hilfe eines Algorithmus die anonymen und nicht personenbezogenen Merkmale von Teilnehmenden ermittelt.

Rechtsgrundlage sind unsere vorgenannten berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union („DSGVO“). Gegen die Verarbeitung kann Widerspruch eingelegt werden. 

Näheres zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zum Widerspruchsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.sportograf.com/de/privacy 

5.5 Weitere Dienstleister

Firmen, welche im Auftrag des Veranstalters  für die Organisation und Durchführung der Laufveranstaltungen, die Abwicklung von Anmeldungen (online, offline), die Verwaltung der Daten der Teilnehmenden, das Inkasso, allenfalls die Zeitmessung, Resultatdienst, Startnummernprozesse, Teilnehmerwerbung und -information  tätig sind, bearbeiten die Daten  für unsere Zwecke. Wir sind gemäss Gesetz verpflichtet, die Datenbearbeitung durch diese Firmen zu kontrollieren und diese zu verpflichten, die Daten nicht für eigene Zwecke zu verwenden und zu bearbeiten oder an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Wir weisen darauf hin, dass es möglich ist, dass deine Daten sowohl in der EU/EWR als auch in Ländern ohne gleichwertiges Datenschutzniveau durch unsere Dienstleisterfirmen bearbeitet werden.

5.6 Weitere Informationen und Kontakt

Für zusätzliche Informationen zum Datenschutz verweisen wir dich auf unsere ausführliche Datenschutz-Policy. Wenn du Fragen hast, dann kontaktiere uns bitte unter ZH Marathon GmbH, Vulkanstrasse 110c, 8048 Zürich oder info@aargau-halbmarathon.ch.

6. Organisation

6.1 Veranstalter des 2025 Aargau Halbmarathons ist die ZH Marathon GmbH

6.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.

Stand Mai 2024

Gültig für Anmeldungen ab dem 1. Mai 2024

female runner at finish line smiling

der Erlebnislauf