Reglement am Aargau Halbmarathon

Dieses Reglement ist integraler Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und TeilnehmerIn.

Über die Auslegung von Bestimmungen dieses Reglements entscheidet der Veranstalter und ist berechtigt diese zu ändern.

Das Wettkapfreglement spricht Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleichermassen an, obwohl in männlicher Form verfasst.

Wettkampf

1.1 Altersgrenze

Die Veranstaltung wird in den aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jeder, der das vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.

Halbmarathon Single –> Mindestalter: 16. Lebensjahr

Halbmarathon Teamrun –> Mindestalter: 16. Lebensjahr

1.2 Kategorien

Kategorie Jahrgang

M18 / W18 2004 – 2007

M20 / W20 1994 – 2003

M30 / W30 1984 – 1993

M40 / W40 1979 – 1983

M45 / W45 1974 – 1978

M50 / W50 1969 – 1973

M55 / W55 1964 – 1968

M60 / W60 1959 – 1963

M65 / W65 1958 und älter

1.3 Zeitlimiten

Es gilt die Zeitlimite von 3:15 Stunden (Netto-Zeitmessung) im Halbmarathon und im Teamrun. TeilnehmerInnen, die das Ziel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, werden nicht klassiert.

1.4 Strecke

Die Strecke ist NICHT nach den Bestimmungen der Association of International Marathons and Road Races (AIMS) vermessen.

1.5 Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt bei allen Kategorien mittels Transponder, der in der Startnummer integriert ist. Diese muss nach dem Rennen nicht zurückgegeben werden.

1.6 Streckensicherheit

Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Läufern zu Fuss, mit Fahrrädern oder dergleichen sind nicht zugelassen. Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Wer die Strecke nicht gemäss Streckenplan absolviert und vor dem offiziellen Start startet, wird disqualifiziert. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung des Organisationskomitees endgültig. Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge.

1.7 Verpflegung

Es werden ca. alle 5 Kilometer Verpflegungsstände eingerichtet. Die Verpflegung darf nicht von Privatpersonen abgegeben werden.

1.8 Medaillen

Alle Läufer, die das Ziel innerhalb der vorgegebenen Zeitlimite (Netto-Zeitmessung) erreichen, erhalten die Finisher-Medaille nach ihrem Lauf.

Anmeldung und Rückerstattung

2.1 Anmeldung

Die Anmeldung kann nur online erfolgen. Anmeldungen per Telefon oder E-Mail werden nicht angenommen. 

2.2 Disqualifizierung

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, in irgend einer Form gegen das Reglement verstossen oder der Verdacht besteht, dass nicht zugelassene Substanzen (Doping) eingenommen worden sind. 

2.3 Krankheit

Bei einem Startverzicht infolge Krankheit – mit oder ohne Arztzeugnis – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Fälschlicherweise doppelt getätigte Online-Anmeldungen werden nicht zurückerstattet, berechtigen aber zu einem Freistart im Nachfolgejahr. 

2.4 Umschreiben vom Startplatz

Der Startplatz kann über info@aargau-halbmarathon.ch gegen eine Gebühr von 10.- CHF umgeschrieben werden, zuzüglich Aufpreis bei einem Wechsel in eine teurere Kategorie. Hierfür wird der aktuelle Preis des Umschreibungszeitpunktes fällig. Bei einer Umschreibung in eine günstigere Kategorie besteht kein Recht auf Rückerstattungen. Umschreibungen sind nur bis zum Startnummerndruck möglich (10. März 2023), danach muss ein neuer Startplatz/Startnummer erworben werden. Bei einer Ummeldung in eine andere Kategorie wird automatisch auch die Leistung des Starterpaketes angepasst. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch im Falle einer Leistungsreduktion. Kostenlose Startplätze aus Wettbewerben oder Promotionen können nicht auf ein Folgejahr übertragen werden und sind nur für die entsprechende Austragung gültig. 

2.5 Teilnahmeannullationsbedingungen

Die Anmeldung kann nicht storniert werden. Eine teilnahmeannullationsbedingungen des einbezahlten Startgeldes kann auf Wunsch bei der Anmeldung abgeschlossen werden. Bei Krankheit oder Unfall erhält der Versicherte (gegen Vorweisung eines gültigen ärztlichen Zeugnisses) das einbezahlte Startgeld gutgeschrieben. Das Arztzeugnis muss in diesem Fall bis 2 Wochen nach der Veranstaltung bei info@aargau-halbmarathon.ch eingereicht werden. Weitere Infos zu den Bedingungen der Teilnahmeannullationsbedingungen finden sie hier.

2.6 Höhere Gewalt

Kann der Lauf wegen höherer Gewalt, unvorhersehbaren Risiken oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Haftung

3.1 Haftungsausschluss

Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung und Gefahr am Aargau Halbmarathon teil. Der Organisator und seine Partner übernehmen bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen.

3.2 Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer muss gegen Unfall versichert sein.

3.3 Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten

Ebenfalls lehnt der Veranstalter jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

3.4 Haftung Wertsachen

Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

3.5 Symptome

Die Läuferin und der Läufer bestätigt, keine Symptome einer Covid Infizierung zu haben und in den vergangenen 14 Tagen nicht positiv getestet worden zu sein.

3.6 Schutzmassnahmen

Die Teilnehmenden sichern dem Veranstalter zu, sich an die vom Veranstalter und den Behörden vorgeschriebenen Schutzmassnahmen zu halten und diese zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Bedingungen aufgrund behördlicher Schutzmassnahmen oder Auflagen abzuändern.

3.6 Ansteckung

Der Veranstalter schliesst jegliche Verantwortung für eine mögliche aus der Rennteilnahme resultierende Covid- oder andere Viruserkrankung aus.

4. Dopingbekämpfung

Für diesen Wettkampf gilt das aktuelle Dopingstatut der Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportler unterstellen sich der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusiven Zuständigkeiten der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (Dopingliste).

5. Datenschutzerklärung

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erfassung und Nutzung deiner persönlichen Daten bei der Durchführung unserer Laufveranstaltung.

5.1 Welche Daten bearbeiten wir?

Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung musst du die mit * versehenen Felder des Anmeldeformulars zwingend ausfüllen. Du hast die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall sind wir berechtigt davon auszugehen, dass du die Daten dieser Person an uns weitergeben darfst. Die Angabe deiner Handy-Nummer oder deiner E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event erfolgt durch dich freiwillig. Im Falle einer Online-Anmeldung ist die Angabe der EMail-Adresse zwingend, da wir diese für die Bestätigung und eventuelle Rückfragen benötigen.

5.2 Verwaltung deiner persönlichen Daten

Für die Durchführung der Laufveranstaltung sowie für die elektronische Speicherung und Verwaltung deiner Daten arbeiten wir mit externen spezialisierten Unternehmen zusammen.

Diese Unternehmen bearbeiten deine persönlichen Daten in unserem Auftrag.

5.3 Einverständnis zur Datenbearbeitung

Mit der Anmeldung willigst du in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung und Sponsoren genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Hinweis laut Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert!

Ohne schriftliche Mitteilung an uns (an die unten angegebene E-Mail- oder Postadresse) bis eine Woche vor dem Event dürfen deine personenbezogenen Daten wie Name und Vorname, Privatadresse (Strasse, Nr. PLZ und Ort) Geburtsdatum, Telefonnummer, – und deine E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecken sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Laufevent weitergegeben werden.

Sportograf Datenschutzhinweise für Veranstaltungen

Auf unserer Veranstaltung wird die Sportograf Digital Solutions GmbH (web: www.sportograf.com) als Medienpartner und exklusiver Fotodienstleister eingesetzt.

Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der Sportograf (im Folgenden: „wir“) als exklusiver Fotodienst vom Auftraggeber beauftragt wurden, erheben wir ggf. Video- oder Bildmaterial, auf dem Sie persönlich zu erkennen sind.

Wir nutzen die bei den Sportveranstaltungen erhobenen Daten um unsere Verpflichtung als Fotodienstleister aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit dem Auftraggeber zu erfüllen sowie in unserem eigenen wirtschaftlichen Interesse, um die Fotos oder Videos der Veranstaltung an die sich interessierenden Teilnehmer über unsere Website www.sportograf.com zu vermarkten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Veranstaltungsfotografie können wir festhalten, dass die Teilnehmer der Sportveranstaltungen zum einen transparent darüber aufgeklärt werden, dass Sportograf als exklusiver Fotodienstleister eingesetzt wird und das zum anderen jeder Teilnehmer einer solchen Veranstaltung damit rechnen muss, dass der Auftraggeber bzw. dessen Kooperationspartner Fotos solcher Veranstaltungen als Erinnerungen bzw. Souvenirs vermarktet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Zur Erfassung der entsprechenden Fotos setzen wir ausschließlich Fotografen ein, die wir datenschutzrechtlich nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet haben. Neben manueller Bildsuche mit Hilfe von Ort und Uhrzeit, bieten wir ebenfalls eine Suche mit Hilfe der Startnummer oder eines Bildes (Selfie) an. Bei der Letzteren ermitteln wir mit Hilfe eines Algorithmus, unabhängig von der Startnummer, die anonymen und nicht personenbezogenen Merkmale der Teilnehmer, mit deren Hilfe später die persönlichen Bilder gefunden werden können.

Rechtsgrundlage sind unsere vorgenannten berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie können gegen diese Verarbeitung Widerspruch einlegen.

Näheres zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.sportograf.com/de/privacy

5.4 Weitere Informationen und Kontakt

Für zusätzliche Informationen zum Thema Datenschutz verweisen wir dich auf unsere ausführliche Datenschutz-Policy. Wenn du Fragen hast, dann kontaktiere uns bitte unter

Verein Aargau Marathon

Neudorfstrasse 4

5734 Reinach

info@aargau-halbmarathon.ch

6. Organisation

6.1 Organisator des 3. Aargau Halbmarathon ist der Verein Aargau Marathon.

6.2 Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Kulm, Zentrumsplatz 1 5726 Unterkulm.

6.3 Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten.

Stand: Juli 2022